Entscheidung
| Datum: | 09.12.2003 |
| Aktenzeichen: | 2 Sa 143/03 |
| Rechtsvorschriften: | § 263 ZPO |
Eine Parteierweiterung auf Beklagtenseite in 2. Instanz ist nur in Ausnahmefällen (Zustimmung des neuen Beklagten oder rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Zustimmung) möglich.
