Entscheidung
| Datum: | 12.03.2026 |
| Aktenzeichen: | 3 SLa 489/25 |
| Rechtsvorschriften: | Regulation: Ziff. 8 lit. h BGB: §§ 133, 157 |
Die Auslegung der auch auf im Intranet veröffentlichten Regulation nach Wortlaut, Regelungszusammenhang sowie Sinn und Zweck ergibt, dass auch diejenigen Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Jubiläumprämie haben, die bei Inkrafttreten der Regulation das neu eingeführte Dienstjubiläum von 20 Dienstjahren vollendet haben, das das frühere Dienstjubiläum von 25 Dienstjahren ablösen sollte.
