Entscheidung

Datum: 25.03.2026
Aktenzeichen: 3 Ta 33/26
Rechtsvorschriften: RVG: §§ 23 Abs. 1, 33 GKG: § 48 Abs. 1 ZPO: § 3

Der Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist mit einem Monatseinkommen zu bewerten.

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