Entscheidung
Datum: | 13.03.2013 |
Aktenzeichen: | 10 Sa 801/12 |
Rechtsvorschriften: | § 6 I 1 b cc TV-L |
Ein Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts, der lediglich in den Räumlichkeiten einer Straßenmeisterei untergebracht ist, fällt nicht unter die Regelung der verkürzten Arbeitszeit für Beschäftigte in Straßenmeistereien.