Entscheidung
Datum: | 11.07.2022 |
Aktenzeichen: | 4 TaBV 9/22 |
Rechtsvorschriften: | BetrVG § 80, BetrVG § 29 |
Der örtliche Betriebsrat fordert (i.E. erfolgreich) Auskunft über Arbeitszeiten von Aussendienstmitarbeitern, für die nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung Vertrauensarbeitszeit gelten soll. Gleichzeitig zur Anforderung an die Ladung des Betriebsrats zu einer Sitzung: Es genügt ein Schreiben der Assistentin des BR im Auftrag des BR-Vorsitzenden.