Entscheidung
Datum: | 16.02.2022 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 261/21 |
Rechtsvorschriften: |
Der im Wege der PKH beigeordnete Prozessvertreter kann für einen Vergleichsmehrwert eine 1,0 Einigungsgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr verlangen.
Datum: | 16.02.2022 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 261/21 |
Rechtsvorschriften: |
Der im Wege der PKH beigeordnete Prozessvertreter kann für einen Vergleichsmehrwert eine 1,0 Einigungsgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr verlangen.