Entscheidung
Datum: | 23.03.2022 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 275/21 |
Rechtsvorschriften: |
Ein im Wege der PKH beigeordneter Rechtsanwalt kann nur eine 1,0 Einigungsgebühr, jedoch eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Vergleichsmehrwert verlangen
Datum: | 23.03.2022 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 275/21 |
Rechtsvorschriften: |
Ein im Wege der PKH beigeordneter Rechtsanwalt kann nur eine 1,0 Einigungsgebühr, jedoch eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Vergleichsmehrwert verlangen