Entscheidung
Datum: | 10.10.2019 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 205/19 |
Rechtsvorschriften: | BGB: § 154 Abs. 2 |
Verabreden die Parteien, dass der Bewerberin ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugesandt werden soll, wird ein Arbeitsvertrag erst geschlossen, wenn beide Parteien ein Arbeitsvertragsformular unterzeichnet haben.