Entscheidung
Datum: | 16.01.2019 |
Aktenzeichen: | 8 Sa 348/18 |
Rechtsvorschriften: | § 15 des Manteltarifvertrages für die privaten und öffentlichen Banken, § 7 BUrlG |
Erfolglose Berufung des beklagten Verbandes: die Klage auf Urlaubsabgeltung scheitert nicht an einem Erlöschen des Urlaubsanspruchs wegen Befristung auf das Kalenderjahr vor rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses; § 15 MTV Banken sieht keine Befristung des Urlaubsanspruchs vor.