Entscheidung
Datum: | 14.11.2017 |
Aktenzeichen: | 9 Sa 406/17 |
Rechtsvorschriften: | § 3 MiLoG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB |
Die Prämienansprüche des Klägers sind teilweise verfallen, da er sie nicht innerhalb der vertraglichen Ausschlussfrist geltend gemacht hat. Die vor Inkrafttreten des MiLoG vereinbarte Ausschlussfrist ist nicht unwirksam, weil sie Ansprüche nach dem MiLoG nicht ausnimmt.