Entscheidung
Datum: | 22.12.2017 |
Aktenzeichen: | 9 TaBV 93/17 |
Rechtsvorschriften: | § 47 BetrVG |
Die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats, in den auch oder ausschließlich Betriebsräte aus Gemeinschaftsbetrieben entsandt werden, die zum Unternehmen, bei dem der Gesamtbetriebsrat gebildet wid, in keinem Arbeitsverhältnis stehen, ist zulässig.