Entscheidung
Datum: | 28.03.2018 |
Aktenzeichen: | 11 Sa 871/17 |
Rechtsvorschriften: | §§ 280, 276 387 BGB |
Erfolglose Berufung des Klägers (Paketzusteller), der durch Herausgabe eines Paketes ohne Unterschriftt des Kunden, seine Pflichten verletzt hat, nach Ansicht der Kammer grob fahrlässig. Der Geltendmachung des Schadens per Aufrechnung steht der 2. Stufe der Ausschlussfrist nicht entgegen.