Entscheidung
Datum: | 05.03.2014 |
Aktenzeichen: | 11 Sa 885/13 |
Rechtsvorschriften: | § 20 ff. TV-L |
Kürzung nach den Regelungen des TV-L zulässig, da Klägerin wegen langandauernder Erkrankung in mehreren Monaten kein Entgelt erzielte; der Erwerb des Urlaubsanspruches stellt mangels Einbringung kein Entgelt dar.