Entscheidung
Datum: | 26.06.2015 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 839/14 |
Rechtsvorschriften: | § 6 ArbZG |
Festsetzung eines angemessenen Nachtzuschlags in Höhe von 25 % des jeweiligen Stundenlohns. Über ein bereits beim BAG anhängiges Parallelverfahren (LAG Hamburg) wird noch dieses Jahr verhandelt; weiter ist auch ein Urteil der 4. Kammer des LAG München bereits beim BAG anhängig.