Entscheidung
Datum: | 25.03.2015 |
Aktenzeichen: | 8 Sa 851/14 |
Rechtsvorschriften: | § 17 MTV für die Arbeitnehmer der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV) |
Ein Anspruch auf Entgeltausgleich gem. § 17 MTV besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer "lediglich" gehindert ist, seine Tätigkeit weiter (auch) in der Nacht auszuüben