Entscheidung
Datum: | 02.10.2012 |
Aktenzeichen: | 10 Ta 405/11 |
Rechtsvorschriften: | ZPO: §§ 567 Abs. 1, 569 Abs. 2, 572; GKG: § 21 Abs. 2 |
- Ein Nichtabhilfebeschluss des Rechtspflegers in einem Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht selbstständig anfechtbar.
- Ein Schriftsatz kann nur dann als Beschwerde ausgelegt werden, wenn sich daraus ergibt, dass eine bereits getroffene Entscheidung einer Nachprüfung unterzogen werden soll.