Entscheidung
| Datum: | 25.10.2012 |
| Aktenzeichen: | 3 Sa 306/12 |
| Rechtsvorschriften: | § 611 BGB |
Besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern, liegt eine unzulässige Teilkündigung eines Arbeitgebers vor, solange der andere nicht ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen hat.
