Entscheidung
Datum: | 25.10.2012 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 306/12 |
Rechtsvorschriften: | § 611 BGB |
Besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern, liegt eine unzulässige Teilkündigung eines Arbeitgebers vor, solange der andere nicht ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen hat.