Entscheidung
| Datum: | 11.12.2012 |
| Aktenzeichen: | 9 TaBV 103/11 |
| Rechtsvorschriften: | § 50 I BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG |
Das Mitbestimmungsrecht für die Regelung der Datennutzung aus einer bereits unternehmenseinheitlich eingeführten und genutzten technischen Einrichtung steht dem Gesamtbetriebsrat zu.
