Entscheidung
Datum: | 12.01.2012 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 568/11 |
Rechtsvorschriften: | §§ 1 Abs. 1, 9 und 10 KSchG, 301 ZPO |
- Berufungen zum einen gegen ein, nach Stellung eines Auflösungsantrages in der mündlichen verhandlung (und nach Bestimmung eines Entscheidungstermins), trotzdem - noch dort - ergangenes Teilurteil zur Kündigungsschutzklage und zum anderen gegen ein späteres Endurteil (Schlussurteil) zum Auflösungsantrag des Arbeitgebers.
- Fehlende soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung, jedoch Erfolg des als Eventualantrag gestellten Auflösungsantrages des Arbeitgebers aufgrund des Ergebnisses der von der Berufungskammer durchgeführten Beweisaufnahme.