Entscheidung
Datum: | 06.05.2013 |
Aktenzeichen: | 10 TaBV 2/13 |
Rechtsvorschriften: | § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, §§ 1, 7 Abs. 1 und 2, 3 Abs. 1 AGG |
- Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei der personellen Maßnahme der Eingruppierung erstreckt sich auch auf die Einreihung in die richtige tarifliche Lebensaltersstufe.
- Verstößt eine tarifliche Regelung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, kann dies den Betriebsrat berechtigen, seine Zustimmung zur hierauf beruhenden Eingruppierung zu verweigern.