Entscheidung
Datum: | 18.09.2013 |
Aktenzeichen: | 10 Sa 472/13 |
Rechtsvorschriften: | §§ 16, 19 TV-Ärzte/VKA |
Die Stufenlaufzeit für die neu ab 01.01.2012 eingeführte Stufe 3 der Entgeltgruppe III des § 19 TV-Ärzte/VKA rechnet ebenso wie Stufe 2 ab 01.08.2006 und beträgt regelmäßig 6 Jahre. Eine ab 01.08.2006 vorgenommene übertarifliche Eingruppierung in Stufe 2 ändert daran nichts.