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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Landesarbeitsgericht Nürnberg
Interne Organisation

Aus der unter "Organisation in Bayern" beschriebenen dualen Organisation folgt die interne Organisation:

 


 

Gerichtlicher Bereich:

Kammer Richter/Richterin: Geschäftsstelle
Tel. 0911/928-

1

Präsident
Engelbert Heider

- 2701

2

Vorsitzender Richter am LAG
Christian Steindl

- 2747

3

Vorsitzender Richter am LAG
Wolfgang Bär

- 2728
- 2747

4

Vorsitzender Richter am LAG
Norbert Roth

- 2702

5

Vorsitzender Richter am LAG
Hans Malkmus

- 2728

6

Vorsitzender Richter am LAG
Joachim Vetter

- 2703

7

Vorsitzende Richterin am LAG
Eike Weißenfels

- 2703

8

Vizepräsidentin
Eva Maria Bonfigt

- 2701

 

Die Zuteilung der eingegangenen Rechtsmittel erfolgt nach den Regelungen des jährlichen richterlichen Geschäftsverteilungsplans (s. dort). Jeder Kammer ist eine Geschäftsstelle zur Erledigung der Aufgaben des Urkundsbeamten zugeteilt.

Nach dem Rechtspflegergesetz zugewiesene Aufgaben des Gerichts werden von Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen in sachlicher Unabhängigkeit wahrgenommen. 

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Dienstaufsicht, Verwaltung:

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts führt als Dienstvorgesetzter die Dienstaufsicht des Landesarbeitsgerichts, ist Dienstvorgesetzter der Direktoren und Direktorinnen und Richter und Richterinnen der nachgeordneten Arbeitsgerichte sowie höherer Dienstvorgesetzter der Beamten und Beamtinnen und Tarifbeschäftigten der zugeordneten Arbeitsgerichte.

Von der Dienstaufsicht nicht umfasst sind gerichtliche Entscheidungen. Der Dienstaufsicht ist es schon von Verfassungs wegen (Art. 97 Grundgesetz) verwehrt, in die richterliche Spruchtätigkeit und die ihr unmittelbar oder mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einzugreifen. Gerichtliche Entscheidungen können nur im Rahmen der Verfahrensordnung mit dem zulässigen Rechtsmittel angegriffen werden.

Mit dem nichtrichterlichen Geschäftsverteilungsplan wird Leitungs- bzw. Fachverantwortung auf andere Funktionsträger und Funktionsträgerinnen delegiert. Weitere Aufgaben der Gerichtsverwaltung sind insbesondere:

   - Organisation,
   - Controlling,
   - Informationsmanagement,
   - Personalangelegenheiten,
   - Personalentwicklung und Qualifizierung,
   - Haushaltsangelegenheiten,
   - Haus- und Liegenschaftsverwaltung,
   - Innere Dienste und
   - Informations- und Kommunikationstechnik.

Beim Landesarbeitsgericht ist ein Bezirksrevisor bestellt. Der Bezirksrevisor vertritt die Staatskasse, wirkt bei der Fachaufsicht über die Arbeitsgerichte mit und ist verantwortlich für das Controlling.

Des Weiteren ist die Zentrale IuK-Stelle als Dienstleister für die gesamte bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit beim Landesarbeitsgericht Nürnberg eingerichtet. Sie nimmt ihre Aufgaben in Abstimmung mit dem Landesarbeitsgericht München wahr.

 

Organigramm LAG Nürnberg im GIF-Format

 

 


 


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