Entscheidung

Datum: 12.10.2023
Aktenzeichen: 3 TaBV 3/23
Rechtsvorschriften: §§ 19 Abs. 1, 2 BetrVG, 1 Abs. 1 WO

Inhaltsangabe:

Die Übergabe eines Wahlvorschlags zur Betriebsratswahl an ein Mitglied des Wahlvorstands außerhalb der im Wahlausschreiben angegebenen Betriebsadresse, bewirkt nicht den (fristwahrenden) Zugang des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand.

Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde am 16.11.2023 beim BAG eingelegt, Az.:  7 ABN 47/23.

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