Entscheidung

Datum: 18.04.2023
Aktenzeichen: 2 Ta 37/23
Rechtsvorschriften: § 63 GKG, 74 ff HGB

Der Streit über das Bestehen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots kann regelmäßig nach Dauer und Höhe der hieraus zu zahlenden Karenzentschädigung bemessen werden.

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