Entscheidung

Datum: 29.09.2015
Aktenzeichen: 6 Sa 177/15
Rechtsvorschriften: §§ 134, 612 a BGB

Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch eine Kündigung ist indiziert, wenn diese in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Androhung der Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich über die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erfolgt.

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