Entscheidung

Datum: 19.07.2012
Aktenzeichen: 4 TaBVGa 2/12
Rechtsvorschriften: §§ 80 BetrVG, 85, 87 ArbGG

Fehlender Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung; Informationsanspruch während eines Arbeitskampfes.

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