Entscheidung

Datum: 16.05.2013
Aktenzeichen: 1 TaBV 49/12
Rechtsvorschriften: §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Für die Erforderlichkeit eines Betriebsratsseminars "Erfolgreich verhandeln" sind auch die Vorerfahrung/Vorkenntnisse und die vorhandenen persönlichen Anlagen des zu schulenden Betriebsratsmitglieds zu prüfen.

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