Entscheidung
Datum: 15.04.2013
Aktenzeichen: 7 Ta 196/11
Rechtsvorschriften: §§ 320, 114, 119 ZPO
Für das Verfahren nach § 320 ZPO ist ein gesonderter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht zulässig.