Entscheidung

Datum: 23.05.2011
Aktenzeichen: 7 Sa 757/10
Rechtsvorschriften: §§ 9, 10, 11 TV-Ärzte/VKA

Ordnet der Arbeitgeber für einen Wochenfeiertag Rufbereitschaft an, hat der Arbeitnehmer für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme Anspruch auf Vergütung gemäß § 11 Absatz 1 TV-Ärzte/VKA. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Feiertagsvergütung. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BAT findet auf die Regelungen im TV-Ärzte/VKA Anwendung.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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