Entscheidung
Datum: 27.03.2008
Aktenzeichen: 2 Sa 394/07
Rechtsvorschriften: §§ 12, 6 MTV für Arbeitnehmer des bayer. Bäckerhandwerks
- Bei Führung eines Arbeitszeitkontos hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch auf Abrechnung nach Ablauf des Ausgleichszeitraums.
- Nach Ablauf des Ausgleichszeitraums läuft eine auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Ausschlussfrist für den Anspruch auf Abrechnung. Ist dieser Anspruch verfristet, kann auch die Vergütung nicht mehr verlangt werden.