Entscheidung

Datum: 22.12.2004
Aktenzeichen: 8 TaBV 14/04
Rechtsvorschriften: §§ 98, 118 BetrVG

Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl von Tendenzträgern (hier: Redakteure) zur Teilnahme an einer außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme, die die Managementfähigkeiten schulen soll und damit eine höhere Qualifikation bewirken soll. Bei dieser Auswahl nimmt der Tendenzträger zugleich eine Weichenstellung für die Tendenzbestimmung vor.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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