Entscheidung

Datum: 24.08.2005
Aktenzeichen: 9 Sa 400/05
Rechtsvorschriften: §§ 12 BBG, 123, 142, 242 BGB

Erschleicht sich der Bewerber die Einstellung bei einer Berufsgenossenschaft als Technischer Aufsichtsbeamter im Status eines Dienstordnungs-Angestellten durch die Vorlage eines gefälschten Diplomzeugnisses und Hochschuldiploms, kann die Bestellung bei Verweisung der Dienstordnung auf Bestimmungen der Bundesbeamtengesetzes gemäß § 12 Abs. 1 Ziffer 1 BBG zurückgenommen bzw. die arbeitsvertraglichen Beziehungen gemäß § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden, selbst wenn das Vertragsverhältnis bereits über viele Jahre bestanden hat.

Rechtsmittel ist zugelassen.

 zum Volltext