Datum: 28.08.2003
Aktenzeichen: 8 Sa 142/03
Rechtsvorschriften: §§ 123, 611 BGB
Keine Rückforderung bereits verdienten Entgelts; auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer Leistungen erbringt, für die ihm die Qualifikation fehlt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er die vertraglich geschuldete Leistung rein tatsächlich voll erbracht hat.




