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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Datum: 19.04.2005
Aktenzeichen: 6 Sa 897/04
Rechtsvorschriften: § 622 BGB, § 613a BGB

Schließt der Insolvenzverwalter eines insolventen Betriebes mit sämtlichen Arbeitnehmern Aufhebungsverträge mit geringen Abfindungen (hier: 20 % eines Monatsgehaltes) und werden die Arbeitnehmer unmittelbar im Anschluss an den vereinbarten Ausscheidenszeit punkt von einem Betriebsübernehmer wieder eingestellt, so ist die bisherige Betriebszugehörigkeit trotz des Aufhebungsvertrages im neuen Beschäftigungsverhältnis anzurechnen.

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Landesarbeitsgericht Nürnberg

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