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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Arbeitsgericht Rosenheim

Foto: Gebäude des Arbeitsgerichts Rosenheim

Direktorin
Gabriele Illing

Geschäftsleiter
Fritz Grimm

Anschrift
Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim

Tel.: 08031/305-04
Fax: 08031/305-193

Öffnungszeiten*
Mo- Do 8.00- 12.00 Uhr und 13.30- 15.30 Uhr, Fr 8.00- 12.00 Uhr

*In der Rechtsantragstelle, bei den Amtstagen und der Telefonauskunft findet keine Rechtsberatung statt. Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Es werden im Rahmen der Klagevorbereitung Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt.

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Zuständigkeit

 

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Rosenheim einschließlich der Außenkammer Traunstein und der Gerichtstage:

  1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim

    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Mühldorf a. Inn und Rosenheim sowie den Bezirk der

     
  2. Außenkammer Traunstein

    Die Kammer Traunstein umfasst die Amtsgerichtsbezirke Laufen und Traunstein.

     
  3. Gerichtstage

    Der Gerichtstag Bad Reichenhall (angegliedert an die Außenkammer Traunstein) umfasst den südlichen Teil des Amtsgerichtsbezirkes Laufen, nämlich die Geimeindegebiete Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Markt Schellenberg, Piding, Ramsau bei Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau am Königssee.

    Der Gerichtstag Mühldorf a. Inn (angegliedert an das Hauptgericht Rosenheim) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting und Mühldorf a. Inn.



 

 

 

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So erreichen Sie uns

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bus : Haltestelle Max- Bram-Platz

Digitale Ortskarte;© Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr.5188/06

Lageplan des Arbeitsgerichts Rosenheim

 

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verantwortlich
für diese Seite:

Landesarbeitsgericht München Landesarbeitsgericht Nürnberg

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