Entscheidung

Datum: 11.05.2011
Aktenzeichen: 8 Sa 728/10
Rechtsvorschriften: .

Klage auf Feststellung eines dreiseitigen Rechtsverhältnisses gemäß § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig, da nicht alle Beteiligten auf Partei des Rechtsstreits waren.

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