Entscheidung

Datum: 13.03.2013
Aktenzeichen: 10 Sa 960/12
Rechtsvorschriften: §§ 10 IV, 9 Nr. 2 AÜG, 16 MTV-BZA/DGB

Die Ausschlussfrist des § 16 MTV-BZA/DGB umfasst equal-pay-Ansprüche nicht. Im Übrigen kommt dieser Tarifnorm eine Rückwirkung nicht zu. Zahlt der AG dem Leih-AN im Gegenzug zu einem noch-mals verminderten Stundenlohn Aufwendungsersatz in übersteigender Höhe, so ist auch die Differenz in den Stundenlöhnen nicht auf den Anspruch aus §§ 10 IV, 9 Nr. 2 AÜG anzurechnen.

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