Entscheidung

Datum: 03.12.2013
Aktenzeichen: 9 Sa 590/13
Rechtsvorschriften: § 14 Abs. 1 TzBfG

Auch das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann mit Sachgrund wirksam befristet werden. Sachgrund kann auch das Interesse an der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats sein.

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