Datum: 08.05.2008
Aktenzeichen: 2 Sa 1140/07
Rechtsvorschriften: § 8 TzBfG
Der Anspruch auf Neuverteilung der Arbeitszeit ist nicht auf die Arbeitszeit beschränkt, um welche die bisherige Arbeitszeit verringert wird. Vorbehaltlich entgegenstehender betrieblicher Gründe kann er auch zu einer längeren Arbeitszeit an einzelnen Tagen führen (z.B. Wunsch nach 4-Tage- statt 5-Tage-Woche).




