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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Datum: 08.05.2008
Aktenzeichen: 2 Sa 1140/07
Rechtsvorschriften: § 8 TzBfG

Der Anspruch auf Neuverteilung der Arbeitszeit ist nicht auf die Arbeitszeit beschränkt, um welche die bisherige Arbeitszeit verringert wird. Vorbehaltlich entgegenstehender betrieblicher Gründe kann er auch zu einer längeren Arbeitszeit an einzelnen Tagen führen (z.B. Wunsch nach 4-Tage- statt 5-Tage-Woche).

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