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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Datum: 05.03.2008
Aktenzeichen: 11 Sa 981/07
Rechtsvorschriften: § 8 TzBfG

Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der "unverhältnismäßigen Kosten" (§ 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitverringerungswunsch einer Mitarbeiterin eines Bankunternehmens von Vollzeit- auf Halbtagsbeschäftigung, die nach ca. 6-jähriger Arbeitsunterbrechung wegen Elternzeit nach Behauptung des Arbeitgebers Schulungen zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit als Servicekraft in einer Bankfiliale des Arbeitgebers im Kostenumfang von einmalig ca. 15.000,-- € benötigt.

 

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