Verfahrensgebühr

Die Gebühr entsteht mit Einreichung der Klage und wird bei Abschluss der Instanz von demjenigen erhoben, der den Prozess verliert.

Endet das gesamte Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich, entfällt die Gebühr.

Daneben gibt es Gebührenermäßigungstatbestände, zum Beispiel bei einer Klagerücknahme.